Netzneutralität oder Zwei-Klassen-Internet in Europa? Ein Überblick.

By 23. März 2017August 25th, 2017E-Commerce, Onlineshop

Das Internet verbindet Menschen. Alle Menschen, generations- und länderübergreifend. Seit längerem kursiert daher auch eine Diskussion durchs Netz, die alle Beteiligten brennend interessieren dürfte: Bleibt das Internet ein neutraler, für alle gleichermaßen zugänglicher Ort oder wird ein Zwei-Klassen-System eingeführt, welches zahlende Nutzer bevorzugt?

Die Diskussion ist schon längst offiziell und in Brüssel angekommen. Am 03.04.2015 hat das EU-Parlament vorerst beschlossen, dass die Netzneutralität in Europa gewahrt werden soll. Im Rahmen einer neuen Telekommunikationsverordnung wurde einer Änderung im Gesetzestext zugestimmt, ohne die ein freies und offenes Internet gefährlich bedroht gewesen wäre.

Netzgemeinde jubelt, Telekommunikationsbranche ist enttäuscht

Die Abstimmung des EU-Parlaments hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Aktivisten in sozialen Netzwerken zeigten sich nach dem Beschluss Anfang April begeistert und jubelten gar über die „Rettung des Internets“. Noch kurz zuvor hatten sich über 160.000 europäische Bürger mit einem Appell an die EU-Abgeordneten gewandt und sich damit gegen die Pläne des EU-Industrieausschusses ausgesprochen. In diesen war von sogenannten „Spezialdiensten“ die Rede, welche finanzstarken Internetunternehmen wie Google oder Amazon die Möglichkeit eingeräumt hätten, exklusive Internetverbindungen gegen entsprechende Summen zu erstehen.

Im Gegensatz dazu zeigten sich Unternehmen der Telekommunikationsbranche wie beispielsweise die Telekom sichtlich enttäuscht. Diese hatte bereits 2014 ein Zwei-Klassen-Internet in Deutschland schaffen wollen, ist damit aber zunächst vor dem Landgericht Köln gescheitert.

Gefahr für Onlinehandel vorerst gebannt

Die Netzneutralität sorgt für Gleichbehandlung aller Teilnehmer im Internet. Das ist auch für Onlinehändler ein entscheidender Faktor. Sollte ein Zwei-Klassen-Internet eingeführt werden, würde dies vor allem kleine Gewerbetreibende im Internet vor Probleme stellen. Denn große, marktführende Unternehmen könnten spezielle Verträge mit Internetprovidern aushandeln, nach denen ihnen schnellere Internetverbindungen exklusiv zur Verfügung stehen würden. Das würde ihnen einen unfairen Marktvorteil gegenüber der restlichen Branche beschaffen. Vor dem aus mehreren Studien bekannten Fakt, dass Kunden schnell dazu neigen, den Kaufvorgang bei zu langwierigem Prozess abzubrechen, wäre das regelrecht geschäftsschädigend für Onlinehändler ohne exklusive Verbindungsrechte.

EU-Kommission will Zwei-Klassen-Internet mit Auflagen

Doch die Entscheidung des EU-Parlaments ist noch lange nicht rechtskräftig. Als nächstes muss die EU-Kommission dem Entwurf zustimmen, und das dürfte nicht nur lange dauern, sondern auch zu weiteren Problemen führen. Da in der Kommission alle Länder der EU vertreten sind, wird nicht vor Herbst 2015 mit Verhandlungen zwischen der EU und den einzelnen Staaten gerechnet. Darüber hinaus hat die EU-Kommission bereits verlauten lassen, dass sie die Netzneutralität keineswegs für unantastbar hält. Sie befürwortet die Bevorzugung von zahlenden Diensten, jedoch nur unter strengen Bedingungen.

Demnach soll kein Dienst langsamer werden als zuvor. Soll heißen, wer nicht bezahlen will oder kann, soll keine schlechtere Internetgeschwindigkeit haben als zuvor. Auch sollen nicht ganze Unternehmen exklusive Verbindungen erhalten, sondern nur ausgewählte „individuelle Dienste“. Diese Services sollen auch nur dann bevorzugt behandelt werden, wenn die Netzwerkkapazität der Provider dafür überhaupt ausreichend ist. Eine Verlangsamung von nicht-bevorzugten Diensten soll somit ausgeschlossen werden.

Nach diesem derzeitigen Stand stehen sich also zwei unterschiedliche Meinungen in Brüssel gegenüber. Der Ausgang ist heute noch ungewiss. Sicher nähert sich die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag an die Einstellung des EU-Parlaments an. In beiden Fällen soll das Internet wie wir es heute kennen nicht grundlegend verändert. Jedoch würde nach dem Vorschlag der Kommission quasi eine Überholspur für zahlende Teilnehmer ermöglicht werden. Und das könnte ein Schritt sein, der in Zukunft noch ganz andere „Schlupflöcher“ öffnet.