Neue Streit-Regeln 2016: Abmahnung droht!

By 23. März 2017August 24th, 2017E-Commerce
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Wenige Dinge sind beim E-Commerce so einfach wie die internationale Expansion. Schließlich benötigt meinen keinen organisatorischen Überbau mit Büros und Angestellten, um seine Waren in einem anderen Land anbieten zu können. Kompliziert wird es allerdings, wenn etwas schief läuft. Unterschiedliche Rechtslagen in unterschiedlichen Ländern haben schon auf Seiten der Online-Händler aber auch der Kunden für manches Ärgernis gesorgt. Neue Streit-Regeln ab 2016: Abmahnung droht!

In der EU soll streiten ab dem kommenden Jahr zumindest etwas einfacher werden. Die Europäische Kommission hat eine Plattform entwickelt, um Streitigkeiten online beizulegen. Formulare in den verschiedenen europäischen Sprachen sind dort unter anderem verfügbar, sodass niemand mehr auf Google translate oder sein ohnehin schon mäßiges Schul-Englisch zurückgreifen muss. Erreichbar ist die Plattform über das Bürgerportal Your Europe.

Allerdings hat die neue Regelung neue Pflichten für Online-Händler zur Folge. Vom 9. Januar 2016 an müssen Online-Händler auf ihrem Online Shop einen Link zu dieser Plattform bereitstellen. Der Link darf übrigens nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Die Verlinkung ist Pflicht und kann bei Fehlen zu einer Abmahnung führen. Für Abmahn-Kanzleien ist es ein leichtes Spiel, da Online Shops leicht nach dem Link durchsucht werden können.