Amazon: Mehr Freiheiten für Verkäufer

By 23. März 2017August 30th, 2017Amazon
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Der Versandhändler Amazon hat die Preisparität offenbar abgeschafft. Entsprechende Klauseln seien laut der Internetseite wortfilter.de aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestrichen worden und bilden mehr Freiheiten für Verkäufer.

Damit räumt Amazon Online-Händlern, die zum Beispiel über Multi Channel auf dieser Plattform Produkte anbieten, mehr Freiheiten ein. Bisher hatte die Klausel die Online-Händler dazu verpflichtet, ihre Artikel über keinen anderen Vertriebskanal so günstig anzubieten wie bei Amazon.

Dieser Schritt von Amazon dürfte wohl nicht aus freien Stücken erfolgt sein. Zum einen untersucht das Bundeskartellamt die Rechtmäßigkeit dieser Klausel und auf der anderen Seite hatte der Online-Marktplatz hood.de bereits Klage gegen die Amerikaner in diesem Fall eingereicht. Seit dem 20. August sind die Klauseln nun entfernt.

In einem anderen Fall hat Amazon jedoch die Oberhand behalten, allerdings betrifft dieser nicht die Online-Händler. Amazon bestraft Lieferanten angeblich schon bei geringen Verspätungen mit Vertragsstrafen von 500 Euro. Dagegen hatte der des Verein zur Förderung des Wettbewerbs im Speditions-, Logistik- und Transportgewerbe beim Bundeskartellamt Beschwerde eingelegt, weil Amazon selbst ebenfalls nicht immer pünktlich liefere. Die Beschwerde wurde allerdings mit der Begründung abgelehnt, dass Amazon seine marktbeherrschende Stellung nicht ausnutze.