Das EU-Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfte den deutschen Apothekern so gar nicht gefallen haben.
Das EU-Gericht gab einer Klage der niederländischen Versand-Apotheke DocMorris statt, wonach die in Deutschland festgeschriebene Preisbedingung für verschreibungspflichtige Medikamente nicht außerhalb der deutschen Grenzen gelte. Laut Urteil hätten ausländische Apotheken ohne den Versandhandel keine andere Möglichkeit, auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen.
Was bedeutet nun dieses Urteil? Werden deutsche Kunden die Online-Shops ausländischer Apotheken künftig stürmen, um dort drastisch billigere Medikamente zu kaufen?
Für die große Masse wird sich sicherlich nichts ändern, doch für chronisch Kranke kann dieses Urteil ein echter Gewinn sein. Gesetzlich Versicherte müssen in Deutschland bis zu zehn Euro zu einem Medikament dazuzahlen. Bei den ausländischen Apotheken erhält man diese Gebühr über Tricks wie Rabatte oder Boni wieder zurück. Die Apotheken werden das Urteil also zu spüren bekommen, am Verhalten von nicht-chronisch Kranken wird sich jedoch wenig ändern. Zu bequem ist der Gang in die nächste Apotheke, als ein oder mehrere Tage auf ein Medikament zu warten.