Bilderklau ist kein Kavaliersdelikt

By 23. März 2017August 31st, 2017eBay, Freistellen, Produktfotografie

Es ist jedes Mal ein Ärgernis für professionelle Online-Händler, wenn sie eigens für sie angefertigte Freisteller plötzlich bei einem anderen Anbieter finden. Leider wird sich auch heute noch ungeniert unter Missachtung des Urheberrechts bei Bildern im Internet bedient. Für Händler, die sich ihre Produktfotos von professionellen Agenturen bearbeiten lassen, ist dieser Bilderklau kein Kavaliersdelikt.

Einem Händler war dies nun zuviel des Guten, nachdem er drei seiner Bilder bei eBay in der Auktion eines Fremden gesehen hatte. Er klagte, bekam recht und dazu noch einen schönen Betrag überwiesen.

Zunächst hatte der Händler einen Streitwert von 3000 Euro pro Bild geltend gemacht. Das Oberlandesgericht Nürnberg folgte dieser Summe zwar nicht, setzte aber die vom Antragsteller zuvor selbstbezifferte Lizenzgebühr von 150 Euro pro Bild doppelt an. Am Ende stand dann immerhin ein Streitwert von 900 Euro. Für den Raubkopierer eine Lehre, für den Händler immerhin eine kleine Entschädigung.

Dieser Fall bezog sich eindeutig auf geklaute Produktfotos auf eBay. In anderen Fällen kann die Summe durchaus höher sein. Daher sollte man klug abwägen, bevor man mit ein paar Mausklicks einfach ein professionell erstelltes Produktfoto kopiert.

Nur eine Beispielrechnung: Der Urheberrechtsverletzer hat im genannten Fall letztlich 300 Euro pro Bild gezahlt. Hätte er bspw. ein Foto selbst geschossen und zum Freistellen an eine Agentur wie 3W Freistellen gegeben, hätte ihn das einen Bruchteil gekostet. 3W Freistellen bietet Freisteller bereits ab 0,80 Euro an. Und fertige Bilder werden innerhalb von 24 Stunen geliefert.