Prüfsiegel: Achtung bei der Werbung

By 23. März 2017August 29th, 2017Onlineshop

Vertrauen ist im Internet nicht leicht zu gewinnen. Es wird weitergereicht, durch Empfehlungen von Freunden und Bekannten, die mit einem Online Shop zufrieden waren. Es wird sich hart erworben, indem ein Hin-und-wieder-Käufer zum Stammkunden eines Online-Händlers wird. Das Prüfsiegel!

Viele Online Shops suggerieren Seriosität durch die Platzierung von allerlei Siegeln, Zertifikaten und Kennzeichnungen. Das ist sozusagen die Abkürzung zum Vertrauen der Kunden und das gute Recht der Online Shops. Schließlich sind die Siegel offiziell anerkannt und haben ein solides Fundament.

Doch bei der Werbung mit den Siegeln gilt es einiges zu beachten. So hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden, dass bei der Werbung mit dem TÜV-Siegel zur Service Qualität nur geworben werden darf, wenn die Quelle genannt wird – und zwar deutlich sichtbar. Das bedeutet nicht, dass zum Testergebnis verlinkt werden muss, aber klar lesbar oder mit Sternchen-Verweis muss zu sehen sein, wo man es nachlesen könnte.

In einem speziellen Fall hat das Landgericht Landau entschieden, dass die Aussage „CE-geprüft“ in der Werbung für Geschirrspüler irreführend sei. Da CE nicht zu den Prüfsiegeln gehört, sondern lediglich eine Kennzeichnung des Herstellers für Behörden darstellt, sollte damit nicht geworben werden. Andernfalls droht Online Shops eine Abmahnung.