Google ist für Online Shops in vielerlei Hinsicht überlebenswichtig. Deshalb sollte man genau hinhören oder genau lesen, wenn Google Hinweise für Online-Händler veröffentlicht. Die neueste Veröffentlichung ist lediglich ein kurzer Blog-Eintrag von Angelika Rohrer. Sie ist bei Google für Google Shopping zuständig. Mit diesem Ad Programm können Online Shops ihre Produkte über die Suchergebnisse von Google bewerben. Werden die Produkte neben relevanten Suchergebnissen angezeigt und geklickt, zahlt der Online Shop einen Betrag an Google.
Angelika Rohrer hat nun die Regeln für Google Shopping verschärft. Im Adwords Blog schreibt sie: „In Kürze werden wir Produkte mit ungültiger GTIN, MPN oder Marke ablehnen und Anzeigen mit Produktinformationen für Produkte, bei denen das Attribut ‚identifier_exists‘ nicht korrekt verwendet wird, weltweit nicht schalten. Wir werden in den kommenden Monaten weitere Maßnahmen einführen, um Produkte mit ungültigen GTIN-, MPN- oder Markendaten zu finden, und diese Produkte ebenfalls ablehnen.“
Sind die Informationen zu einem Produkt also ungenügend, fliegt es aus dem Programm. Dass Google in dieser Beziehung keine Gnade kennt, ist hinlänglich bekannt. Schließlich steht für das Unternehmen einiges auf dem Spiel, wenn es irrelevante oder unzureichende Suchergebnisse liefert. Somit wird auch die Verschärfung der Regeln damit begründet, dass die Qualität der Suchergebnisse erhöht werden soll. „Die neuen Spezifikationen ermöglichen es uns, den Nutzern von Google Shopping bessere Ergebnisse zu liefern und gleichzeitig auch den Händlern mehr Möglichkeiten zu bieten“, schreibt Managerin Rohrer.