Achtung! Empfehlungs-Mailings von Amazon unzulässig

By 23. März 2017August 24th, 2017Amazon, E-Commerce

Der Tipp eines Freundes, die Empfehlung eines Kollegen: Mundpropaganda von zufriedenen Kunden ist für Online-Händler ein wichtiges Mittel zur Kundengewinnung. Nun muss diese Weiterempfehlung nicht immer über den Plausch in der Mittagspause oder beim Kneipenabend mit Freunden erfolgen. Sie kann auch digital ablaufen, zum Beispiel durch eine E-Mail. Das waren sicherlich die Überlegungen von Amazon, einen Empfehlen-Button im Marketplace einzuführen. Hier klicken User drauf, wenn ihnen ein Produkt gefällt und schicken dadurch eine Mail an zu bestimmende Personen. Nun gibt es eine Warnung vor Mails von Amazon.

Das Problem an dem Button: Er ist nicht ganz legal. Das hat nun das Oberlandesgericht Hamm in einer Berufungsverhandlung noch einmal bekräftigt. Demnach stellen diese Mails unzumutbare und belästigende Werbung dar. Ein Online-Händler hatte Einspruch gegen das Urteil des Landgerichts Arnsberg eingelegt, mit der Argumentation, er klicke nicht darauf und verschicke die Mails nicht, sondern es sind die Kunden. Er selbst habe darauf gar keinen Einfluss.

Spielt keine Rolle, sagt das Gericht. Denn der Online-Händler stellt den Button zur Verfügung und ermöglicht damit zunächst einmal das Mailing. Der Online-Händler hätte vielmehr entweder Amazon Marketplace als Plattform meiden sollen oder bei Amazon selbst erwirken, dass Rechtsverletzungen durch den Button nicht auftreten. Die einfachste Lösung wäre wohl, wenn man als Online-Händler den Button schlicht deaktivieren könnte.

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