Ware nicht lieferbar: Abmahnung droht!

By 23. März 2017August 24th, 2017E-Commerce

Seit einigen Wochen brummt bereits das Weihnachtsgeschäft. Von der wirklich heißen Phase sind die Online Shops allerdings noch ein Stück weit entfernt. Von daher sollten Online-Händler die Zeit nutzen, sich fit für das Weihnachtsgeschäft zu machen. Ihr Shop muss den Kundenansturm aushalten können. Wenn nicht, drohen sogar rechtliche Konsequenzen!

Ein aktuelles Beispiel aus dem Feld der Warenverfügbarkeit verdeutlicht dies. Das OLG Hamm hat geurteilt, dass ein Online-Händler Ware in jedem Fall am nächsten Tag versenden muss, wenn diese als sofort verfügbar angegeben ist. Bestellen zwei Kunden parallel und der Händler kann einen der Kunden nicht beliefern, hat er ein großes Problem. Dann droht eine Abmahnung.

Gerade im Weihnachtsgeschäft vermehrt zu diesen Stoßzeiten kommen. Laut OLG Hamm reicht der Hinweis, es seien nur noch wenige Artikel verfügbar, ebenfalls nicht aus. Denn damit werde suggeriert, dass eben noch Artikel verfügbar wären. Der Händler steht hier ganz klar in der Pflicht.

Abhilfe schaffen kann ein Warenwirtschaftssystem. Die Software reguliert automatisch den Bestand und gibt auch bei quasi parallelen Einkäufen stets die korrekte Lieferfrist an. Natürlich ist so ein Warenwirtschaftssystem nicht billig. Doch langfristig lohnt sich die Investition. Denn damit entgeht der Online-Händler nicht nur rechtlichen Streitigkeiten und Strafen, sondern er gewinnt Ansehen bei den Kunden, denn er kann halten, was er verspricht.