Produkt-Fotografie: Achtung auf dem Amazon-Marktplatz

By 23. März 2017August 25th, 2017E-Commerce
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Aufpassen beim Anhängen! Online-Händler müssen auf dem Marktplatz von Amazon bei den Produktfotos acht geben. Denn ein aktuelles Gerichtsurteil lässt viele Online Shops aufschrecken. Demnach sind Online Shops für Produkt-fotografie verantwortlich, auch wenn sie sie nicht selbst eingestellt haben.

Die Ausgangslage: Auf dem Marktplatz von Amazon können verschiedene Online Shops Artikel mit derselben EAN einstellen. Das Produktfoto kann allerdings nur der Ersteinsteller hochladen, die anderen Online-Händler hängen sich sozusagen dran. Einfluss auf das Produktfoto haben sie nicht, müssen aber mit den Konsequenzen leben.

Das Problem: Sowohl das Landgericht Arnsberg als auch das Oberlandesgericht Hamm haben befunden, dass das Produktbild den Angebotsinhalt bestimmt. Weil visuelle Eindrücke im Internet sehr hoch zu bewerten sind, kommt auch dem Produktfoto eine maßgebliche Bedeutung zu. Zeigt also das Produktfoto etwas ganz anderes, als das, was verkauft wird, handelt es sich um eine Irreführung. Selbst Hinweise in der Produktbeschreibung, dass das Produkt abweichend von dem auf dem Foto ist, reichen nicht aus.

Die Lösung: Gibt es derzeit nicht! Einzig der Rückzug vom Marktplatz ist eine Option, für die meisten Online-Händler jedoch aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht umsetzbar. Es besteht also Klärungsbedarf.