Preisanpassungssoftware: Vorsicht vor dem Kartellamt

By 23. März 2017August 24th, 2017Amazon, E-Commerce

Für Online-Händler ist diese Software verdammt viel wert. Preisanpassungssoftware bietet nicht nur eine enorme Arbeitserleichterung und Zeitersparnis. Sie ermöglicht es den Online-Händlern, auf einfache Art und Weise konkurrenzfähig zu bleiben. Das Prinzip ist einfach: Die Software scannt die Online-Shops der Konkurrenz, passt so Preise im eigenen Online-Handel automatisch an. Dabei kann der Händler wählen, in welchem Rahmen das geschieht. Er kann denselben Preis einstellen, aber auch ein paar Prozentpunkte darüber oder darunter bleiben.

Nun kommt das Problem: Die Nutzung von Preisanpassungssoftware ist kartellrechtlich zumindest fragwürdig. Denn mit der Software werden – wenn auch automatisiert und ohne direkte Einwirkung der Händler – Preisabsprachen vorgenommen. Dies kann mit einem nicht unerheblichen Bußgeld belegt werden. Oder es passiert nichts – aus Mangel an Beweisen.

Für letzteren Fall sind Tankstellenbetreiber ein berühmtes Beispiel. Viele Autofahrer hegen den Verdacht, dass sich Tankstellen untereinander bei der Preisgestaltung absprechen. Wie sonst kann es der Fall sein, dass die Treibstoff-Preise so oft identisch sind. Klingt logisch, doch es fehlen die Beweise. Das Bundeskartellamt konnte bisher keine Absprache nachweisen.

Bei der Preisanpassungssoftware ist es ähnlich. Das Bundeskartellamt müsste dem Online-Händler erst einmal nachweisen, dass er eine solche Software überhaupt benutzt. Außerdem bleibt die Gretchenfrage, ob eine Abstimmung mit der Konkurrenz überhaupt stattfindet. Nein, sagen die einen, denn es passiert ja automatisch. Ja, sagen andere, denn es ist ja gerade der Sinn der Software, auf die Konkurrenz zu reagieren und die Preise (nach Vorgaben) anzupassen.

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